Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote und Liefervertrag

Die Firma Helmut Epple GmbH liefert ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn auf sie bei einem späteren Geschäft nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Käufern, gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande.

2. Preise

Die von uns genannten Beträge sind unverbindlich empfohlene Preise, ohne Mehrwertsteuer. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen, zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst später als vier Monate nach Auftragsbestätigung erfolgen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Die Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit dem Erhalt der Rechnung sofort fällig und ohne jeden Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen an uns zu bezahlen. Bei Bestellungen ab einem Warenwert von 250,00 € ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Warenwertes zu leisten.

4. Aufrechnung & Zurückbehaltung

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes gilt nicht, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung und Versand

Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr.

6. Lieferzeit und Liefermöglichkeit

Wir sind bemüht, Ihre Wünsche bzgl. Lieferzeiten zu berücksichtigen. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Terminschwierigkeiten innerhalb eines Auftrags behalten wir uns Teillieferungen vor.

7. Annahmeverzug

Wird die bereitgestellte Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so kann die Firma Helmut Epple GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Bei Rückgabe oder Nichtannahme erhebt die Firma Helmut Epple GmbH eine Pauschale von 25 % des Auftragswertes.

8. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.

9. Sachmängel

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung, also nach Wahl des Käufers Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Werden uns offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang angezeigt, ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht Ulm vereinbart. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Helmut Epple GmbH · Im Runs 4 · 72589 Westerheim